Drei Amtsprotokolle der Herrschaft Bürgstein

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Mario
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Drei Amtsprotokolle der Herrschaft Bürgstein

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Drei Amtsprotokolle der Herrschaft Bürgstein
Mitgeteilt von Karl Würfel, Bürgerschuldirektor i.R., Haida

Amtsprotokolle der Herrschaft Bürgstein 1771, Seite 166

I. Hoch-Obrigkeitl. Verordnung in Angelegenheit dessen, was die Eheweiber an ihren Vermögen zu den Männern einbringen.
Meinem Herrschaft Bürgsteiner Würthschaffts Amt hiermit zu bedeuten: Es seye her Vor gekommen, dass die hierorthigen Weiber erst nach dem Tode des Mannes oder auch wenn desselbe Guth und Vermögen bereits mit anderen Schulden überlastet ist, ihr Weiblich zugebrachtes nicht nur allein am Gelde, sondern sogar an Kleydern, und anderen Mobilien mehr anzugeben pflegen, und so noch Vor anderen Treuherzigen Glaubigern das Recht der Forderung zu behaupten Vermeinen. Ich habe daher schon einmahl dem Amt Befehl ertheilet, und wiederhole solchen hiermit ernstlich, um dieser Unordnung zu steuern, denen sämtlichen Unterthanenzu bedeuten: Selbte mögen ihren ausheyrathenden Töchtern, und respect. auch Brauthen mitgebendes oder erheyrathendes am Gelde oder statt baaren Geldes Platz habendes Vermögen sogleich bey dessen Verabfolgung oder Überkommung dem Amte zur Adnotation anzeigen, als ansonsten die späte Liquidirung forthaner weiblichen prätensionen kein Platz gerissen, sondern das Vorrecht denen Vorgehenden treuhertzigen Glaubigern eingeraumet bleiben solle. Was die Kleyder, Wäsch, Bettzeug und Geräth betrifft, massen solche Sachen mit der Zeit und größten Theils Von Weibern selbst abgenutzet werden, diese sehend unter das eingebrachte nicht einzurechnen.

Decretum Bürgstein 25ten Juny 1776
Jos. Graff Kinsky


II. Contract. Seite 141
Contract der Schirgswalder Pappiermacherin Maria Elisabeth Verwittibte Marschallin.
Heunt unten gesetzten Dato ist zwischen dem hochgräfl. Joseph Kinskyschen Wirthschafts-Am der Herrschaft Bürgstein, dann der Frauen Maria Elisabeth Verwittibte Marschallin, Papiermacherin zu Schirgswalde nachstehender Contract angestoßen, und beschlossen worden; als:
Das hochgräfl. Amt Bürgstein überlasset, und gestattet der Frauen Maria Elisabeth Marschallin vom 1t. Octobris 1774 auf 8 nacheinander folgende Jahre (jedoch mit dem Vorbehalt, wann etwann andere Landes-Fürstl. Verfassungen erfolgen, oder die Herrschaft mehrerer Dorfschaften anlegen, das Volk sich vermehren, und die Hader-Sammlung größer werden sollte oder selbsten eine Pappier-Mühle aufrichten wollte,nder Herrschaft jederzeit frey stehe, diesen Contract. aufzuhöben) die völlige Hadersammlung in denen sammentl. zu dieser Herrschaft gehörigen Dorfschaften, also, daß kein Fremder sich unterstehen darf, bey Verlust des gesammleten dieser Freyheit sich zu gebrauchen, sondern für Sie Contrahentin alleinig die Hadern durch die hiezu bestellte Unterthanen gegen gewöhnliche Zahlung gesammlet, und in die Schirgswalder Pappier-Mühle geliefert werden sollen. Dagegen für die ihr benannten Pappiermacherin zu Schirgswalde günstig gestattende Strotzen Sammlung auf gesammten Dorfschaften der Herrschaf Bürgstein in desen Amts-Canzley alljährlich zwey Rieß Canzley, und drey Rieß Concept Pappier in gutr Qualität ohnentgeltlich auf ihre eigenen Unkosten, ingleichen auch das fernere benöthigte Pappier, und zwar jeden Rieß Canley á 1 Gulden 30 Kr. um baare Bezahlung auf jedesmaliges Unverlangen abzuliefern mittelst ihrer eigenen Gelegenheit sich festiglich verbundet. Ein welche verabredete und beliebte Bedüngnussen in zwei gleichlautenden Instrumenta verfasset, dann zu mehrerer Festhaltung ein jedes deren eines jedwede contrahierende Parth zu ihrer Einsicht braucht, von beiden contrahirenden Seiten eigenhändig unterfertigt, und und mit ihrer gewöhnl. Insigel besiegelt werde.

So geschehen in Amt Bürgstein 1. Octobris 1774

Franz Anton Schindler (Dirktor)
Maria Elisabeth Marschallin (Pappiermacherin)


III. Eine Urkunde zur Geschichte des Haidaer Stadthauses Nr. 1.
Das Haidaer Stadt- oder Rathaus wurde 1751 vom Grafen Joseph Kinsky als ein Schüttboden für Getreide erbaut.
Nach Erhebung des Dörfchens Heyde zu einem Stadtel und Marktflecken durch die Kaiserin Maria Theresia am 26. Feber 1757 wurde der Schüttboden kassiert und darin von 1758 bis 1759 eine Mangel erbaut und das ganze Gebäude zu Wohlgebäuden (das sind Wohnungen) eingerichtet.
(Bürgsteiner Pfarrgedenkbuch)
Die in Rumburg bestehende k. k. Garn- und Leinwandhandlung verlegte nun Graf Jos. Kinsky in dieses Haus und ernannte den Kaufmann Johann Philipp Rupprecht aus Zittau zum Leiter derselben, welcher von 1758 bis 1767 im Hause wohnte und zuletzt mit der gesammten Kasse von 21000 Gulden ins Ausland verschwand.
Der Graf hob die Handlung auf, das große Gebäude diente nur zu Privatwohnungen.
Am 24. Feber 1778 kam nun dieses herrschaftliche Handlungshaus durch Kauf in den Besitz des Glashändlers Johann Anton Trauschke aus Langenau für 8000 Gulden rheinisch.
Die amtliche Übergabe des Hauses fand am 10. März 1778 statt, wobei nachfolgendes Protokoll aufgenommen wurde. (Amtsprotokolle, Seite 184.)

Abschrift.
Anno 1778 den 10. Marty ist in dem Stadtel Hayda im Beyseyn des Herrn Barons Alexander v. Cervelli, dann deren unten gefertigten herrschafftl. Beamten nachfolgender Fürgang bewürket worden, und zwar: Nachdem Sr. hochgräffl. Excellenz der Hochgebohrene Herr Joseph Johann Maximilian Kinsky des heil. Röm. Reichs Graf von Thinitz und Tettau, als dermahlige Hohe Obrigkeit der Herrschaft Bürgstein (P.T.) das erstlich an wohlberührtenn Herrn Baron v. Cervelli verkauft, sonach von diesen wiederum freywillig cedirte Herschafftl. Handlungshaus in oben erwehnten Stadtel Hayda an den Hr. Johann Anton Trauscke, Glashändler aus Langenau, mittelst einen unter 24. Feber a. c. beschlossen und unterfertigten Contract. zum Erbeigentümlichen Besitz und Genuß würklich verkaufft, und in fothanen Contract gnädig anzüfügen geruhet haben, daß bei diesen Haus um, und um soviel Raum angewiesen, auch mit Marktsteinen besetzet werden solle, damit ein Wagen bequemlich darauf fahren könne, und der Hr. Käuffer wissen möge, wie weit seine Gränze sich erstrecke: So hat zu gehorsamster Vollziehung diesfälliger gnädigen Willens Meinung das gesamte hiesige Wirtschaftsamt sich dahin begeben, auch dermaligen dem Stadtel vorgesetzten Bürgermeister Joh. Joseph Hölzel, dann die zwey Raths-Männer Anton Hölzel, Mauermeister, und Joseph Schneider, Tischlermeister dazu beruffen, allwo der Amts-Direktor erstlich diesen drey Raths-Personen sowohl mündlich als auch schriftlich die geschehene Verkauffung dieses Hauses, und daß der Hr. Joh. Ant. Trauscke fürohin dessen erbeigenthümlicher Inhaber, und Besitzer seyn werde, Vermeldet, sodann ihme Hr. Trauscke den Original Contract, und die Schlüssel öffentlich eingehändiget. Hiernach wurde zur Ausweisung der Gränze geschritten und Vorhero auf die bisherige unentbehrlichen Fuhrwege, deren einer oberhalb nahe bey den Hickischen, und Günterischen Häusern, der andere aber hinter den nunmehr Trausckischen Haus, als die Ordinari Landstraße, welche beede je- und allzeit zu allgemeinen Gebrauch, und Zuträglichkeit deren Inwohner des Stadtels unverkürzt und unverhindert Verbleiben müssen, der Bedacht, und Rücksicht genommen, so dann auf der förderen Seithen dieses anerkauften Trausckischen Hauses, sowohl von der oberen, als auch niederen Haus-Ecke gegen den Ring herüber fünfzehn, und eine halbe Ellen, auf der hinteren Seithen aber von beeden Haus-Ecken gegen der Landstraße nur 4 Ellen zur Gänze abgemessen und mittelst ausgesetzter oben mit + bezeichneten Mark- oder Reinsteinen worunter Glas- und Ziegelbrocken liegen, ausgewiesen worden. Jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalt: Damit der jetzige, und künftige Besitzer dieses Hauses niemahlen befugt sein sollen, fothanen angewiesenen Grenz Raum zu Verbauen, weder zu Verzäunen. Übrigens aber verstehet sich von selbsten, daß denen Besitzer und Inhaber dieses Hauses jederzeit die freye Ein und Ausfuhr sowohl beim förderen als hinteren Thor des Hauses von Seithen deren Ordinari Straßen, oder Fuhrweegen zuständig sey, und gebühre, folgbar hierinnfalls niemand einigen Wiederspruch oder Hindernus zu machen befugt sey.
Zu Urkund dessen, und zum künftigen Andenken ist gegenwärtige Vormerkung mit nachfolgenden Amtsfertigungen verwahret worden. So geschehen im Stadtel Hayda im Jahre u. Tag, wie oben.

Franz Anton Schindler, Amtsdirector
Anton Ig. Hatscher, Ober-Jäger
Franz Wenzel Kreyßl, Kornschreiber

Quelle: Mitteilungen des Nordböhmischen Exkursion Klubs
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